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   VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22.A   

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VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22.A (https://dejure.org/2023,42863)
VG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2023 - 4 K 754/22.A (https://dejure.org/2023,42863)
VG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2023 - 4 K 754/22.A (https://dejure.org/2023,42863)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5; MRK, Art 3
    Venezuela: Abschiebungsverbot auch für einen jungen und arbeitsfähigen Mann, infolge gefahrerhöhender Umstände hinsichtlich der humanitären Lage und kumulativ der sexuellen Orientierung

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Auch die allgemeinen - schlechten - Lebensverhältnisse im Herkunftsgebiet oder im Zielgebiet können in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK darstellen (vgl. VGH BW, Urt. v. 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17-Juris Rn. 164 ff. und Urt. v. 24. Juli 2013 - A 11 S 697/13-, juris Rn. 79 ff. m. w. N. auf die Rspr. des EGMR).

    Es sind im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies allerdings nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 -, juris Rn. 25; VGH BW, Urt. v. 12. Oktober 2018, a.a.O.).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Wie es auch im Falle drohender Verfolgung bei (öffentlichem) Ausleben seiner sexuellen Identität von ihm nicht verlangt werden könnte, dass ein Betroffener zur Vermeidung von Verfolgungsgefahr diese verheimlicht (vgl. EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C- 99/12, C-200/12, C 201/12 -, juris Rn. 74 ff.), kann auch hier von dem Kläger nicht verlangt werden, dass er seine Bisexualität wieder verheimlicht und verleugnet, um sich in eine günstigere (Versorgungs-)Position zu versetzen.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Bei den national begründeten Abschiebungsverboten handelt es sich um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand (BVerwG, Urt. v. 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 13a B 17.30030 - j u r i s Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30030

    Abschiebungsverbot für Familien mit Kindern nach Afghanistan wegen schlechter

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Bei den national begründeten Abschiebungsverboten handelt es sich um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand (BVerwG, Urt. v. 8. September 2011 - 10 C 14/10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urt. v. 23. März 2017 - 13a B 17.30030 - j u r i s Rn. 14).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Wie es auch im Falle drohender Verfolgung bei (öffentlichem) Ausleben seiner sexuellen Identität von ihm nicht verlangt werden könnte, dass ein Betroffener zur Vermeidung von Verfolgungsgefahr diese verheimlicht (vgl. EuGH, Urt. v. 7. November 2013 - C- 99/12, C-200/12, C 201/12 -, juris Rn. 74 ff.), kann auch hier von dem Kläger nicht verlangt werden, dass er seine Bisexualität wieder verheimlicht und verleugnet, um sich in eine günstigere (Versorgungs-)Position zu versetzen.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Im Falle einer Abschiebung wird eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 EMRK dann begründet, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 23 m.w.V. auf die Rspr. des EGMR).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Es sind im Rahmen von § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nicht nur Gefahren für Leib und Leben berücksichtigungsfähig, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, sondern auch "nichtstaatliche" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen, wobei dies allerdings nur in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Juni 2013 - 10 C 13.12 -, juris Rn. 25; VGH BW, Urt. v. 12. Oktober 2018, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2013 - A 11 S 697/13

    Widerruf einer Entscheidung über Abschiebungsverbote bei Vorliegen einer

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Auch die allgemeinen - schlechten - Lebensverhältnisse im Herkunftsgebiet oder im Zielgebiet können in ganz außergewöhnlichen Einzelfällen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK darstellen (vgl. VGH BW, Urt. v. 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17-Juris Rn. 164 ff. und Urt. v. 24. Juli 2013 - A 11 S 697/13-, juris Rn. 79 ff. m. w. N. auf die Rspr. des EGMR).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 1729/17

    Afghanistan: keine willkürlicher Gewalt in der Provinz Maydan Wardak im April

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Die tatsächliche Gefahr einer Art. 3 EMRK zuwiderlaufenden Behandlung muss danach aufgrund aller Umstände des Falles hinreichend sicher und darf nicht hypothetisch sein (VGH BW, Urt. v. 11. April 2018 - A 11 S 1729/17 -, juris Rn. 136 ff.).
  • EGMR, 11.05.2023 - 27850/18

    RAZUMOV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VG Dresden, 21.08.2023 - 4 K 754/22
    Insofern gilt hinsichtlich Venezuela die grundsätzliche Annahme, dass eine gesunde und arbeitsfähige Person insbesondere ohne faktische Unterhaltsverpflichtungen - auch ohne familiäres oder weiteres soziales Netzwerk - ihren eigenen Lebensunterhalt, wenn auch mit Schwierigkeiten, noch selbst sichern kann (VG Dresden, Urt. v. 19. August 2022 - 4 K 1070/20.A und 4 K 2268/21.A -, nicht veröffentlicht; Urt. v. 23. Januar 2023 - 4 K 2019/22.A -, juris Rn. 24; vgl. so i.E. auch VG Chemnitz, Urt. v. 3. Mai 2021 - 5 K 156/18.A -, juris Rn. 15).
  • VG Chemnitz, 03.05.2021 - 5 K 156/18

    Venezuela, Abschiebungsverbot, Existenzgrundlage, Kind, Kinder, minderjährig

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